Impressum

Impressum Andreas ThurnFahrschule AndyAn der Eich 1173492 Rainau Kontakt Telefon: +4979617752Telefax: +4979517752E-Mail: info@fahrschule-andy.de Umsatzsteuer-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:DE156712152 EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Quelle: e-recht24.de

Datenschutz

Datenschutz­erklärung 1. Datenschutz auf einen Blick Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung. Datenerfassung auf dieser […]

HÜTTLINGEN | ELLWANGEN

Fahrzeugklassen Vierrad

B-Klassen:

Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A)

  • bis 3500 kg
  • Fahrer und bis zu 8 Personen

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg
  • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre: beim „Begleiteten Fahren“
  • im Rahmen einer Ausbildung „Berufskratfahrer/in, “Fachkraft im Fahrbetreieb“ oder vergleichbarer Beruf

Fahrzeugart:

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B

mit Sattelanhänger

  • bis 3500 kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre: beim „Begleiteten Fahren“
  • im Rahmen einer Ausbildung „Berufskratfahrer/in,
    “Fachkraft im Fahrbetreieb“ oder vergleichbarer Beruf

Fahrzeugart:

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B

mit Anhänger

  • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre: beim „Begleiteten Fahren“
  • im Rahmen einer Ausbildung „Berufskratfahrer/in, “Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf

Fahrzeugart:

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • bis 125 cm³
  • bis 11 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 KW/kg)

Mindestalter:

  • 25 Jahre

Vorbesitz:

  • Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)

TEXT fehlt

C-Klassen:

Fahrzeugart:

Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A, D1 und D)

  • mehr als 3500 kg
  • Fahrer und bis zu 8 Personen

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre:
  •  mit „Grundqualifikation BKF“
  • im Rahmen einer Ausbildung: Berufskraftfahrer/in,
    „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Ausbildungsberuf

Voraussetzung:

  • Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)

Eingeschlossen:

  • Klasse C1

Fahrzeugart:

  • Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C

mit (Sattel-) anhänger

  • mehr als 750 kg

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre:
  • mit „Grundqualifikation BKF“
  • im Rahmen einer Ausbildung: Berufskraftfahrer/in,
    „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Ausbildungsberuf

Voraussetzung:

  • Klasse C (seit mindestens 5 Jahren)

Eingeschlossen:

  • Klasse C1E, BE, T
    DE, wenn D vorhanden

Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A, D1 und D)

  • mehr als 3500 kg bis 7500 kg
  • Fahrer und bis zu 8 Personen

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Voraussetzung:

  • Klasse B

Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug

  • 1.der Klasse C1 mit (Sattel-) anhänger mehr als 750 kg, sofern
    Kombination max. 12000kg
  • 2. der Klasse B mit (Sattel-) anhänger mehr als 3500 kg, sofern
    Kombination max. 12000kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Voraussetzung:

  • Klasse C1

Eingeschlossen:

  • Klasse BE; D1E, wenn D 1vorhanden

L-Klassen und T-Klassen

Fahrzeugart:
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (lof) bestimmt und eingesetzt

  • bis 40 km/h
  • mit Anhängern bis 25 km/h

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende
Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils

  • bis 25 km/h
  • auch mit Anhängern

Mindestalter:

  • 16 Jahre

Fahrzeugart:

1. Zugmaschinen (für lof Zwecke bestimmt und eingesetzt)

  • bis 60 km/h
  • auch mit Anhängern

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (für lof Zwecke bestimmt und eingesetzt), jeweils

  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhängern

Mindestalter:

  • 16 Jahre


Eingeschlossen:

  • Klasse AM und L

Fahrzeugklassen Zweirad

A-Klassen und B196:

Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A)

  • bis 3500 kg
  • Fahrer und bis zu 8 Personen

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg
  • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre: beim „Begleiteten Fahren“
  • im Rahmen einer Ausbildung „Berufskratfahrer/in, “Fachkraft im Fahrbetreieb“ oder vergleichbarer Beruf

Fahrzeugart:

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B

mit Sattelanhänger

  • bis 3500 kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre: beim „Begleiteten Fahren“
  • im Rahmen einer Ausbildung „Berufskratfahrer/in,
    “Fachkraft im Fahrbetreieb“ oder vergleichbarer Beruf

Fahrzeugart:

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B

mit Anhänger

  • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre: beim „Begleiteten Fahren“
  • im Rahmen einer Ausbildung „Berufskratfahrer/in, “Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf

Fahrzeugart:

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • bis 125 cm³
  • bis 11 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 KW/kg)

Mindestalter:

  • 25 Jahre

Vorbesitz:

  • Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)

Fahrzeugart:

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • bis 125 cm³
  • bis 11 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 KW/kg)

Mindestalter:

  • 25 Jahre

Vorbesitz:

  • Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)

Mofa:

Fahrzeugart:

Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A, D1 und D)

  • mehr als 3500 kg
  • Fahrer und bis zu 8 Personen

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre:
  •  mit „Grundqualifikation BKF“
  • im Rahmen einer Ausbildung: Berufskraftfahrer/in,
    „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Ausbildungsberuf

Voraussetzung:

  • Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)

Eingeschlossen:

  • Klasse C1